|
AGB
| |
1. Geltungsbereich
Der Anwendungsbereich dieser AGB umfasst alle Briefbeförderungsaufträge. Das
sind zwischen Auftraggebern, im Folgenden Absender genannt, und der Schleswig-
Holstein Brief GmbH, im Folgenden NordBrief genannt, geschlossene Verträge über
die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Postkarten, Katalogen
oder Werbeantworten. Abweichende AGB vom Absender, die NordBrief nicht ausdrücklich
anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn NordBrief nicht ausdrücklich
widerspricht.
Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung
NordBrief in der jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von Vertretern
oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für
NordBrief erst Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung. Rechte und Pflichten
im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages
zwischen NordBrief und einem Absender begründet. Vertragsgegenstand
ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren
Übernahmeorten zu den vom Absender definierten Zielorten. Ausgeschlossen
von der Beförderung sind Sendungen, die Bargeld, Barschecks, Wechsel, Wertmarken,
Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine oder sonstige Wertgegenstände sowie verderbliche
Waren enthalten. Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich.
Für NordBrief besteht insoweit keine Prüfungspflicht. Bei fernmündlich
aufgegebenen Bestellungen oder Änderungen trägt der Auftraggeber die
Gefahr etwaiger Missverständnisse bei der Übermittlung.
Das von NordBrief bediente Zielgebiet ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils
gültigen Fassung.
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adresse oder in sonstiger
Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so
steht es NordBrief frei:
- die Annahme der Sendung zu verweigern,
- eine bereits übergebene / übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung
bereitzuhalten oder
- die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes
Nachentgelt zu erheben.
Das Recht von NordBrief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in den an deren
Fällen unberührt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung gegenübersteht.
3. Pflichten des Absenders
Für die rechtzeitige Bereitstellung der Sendungen am jeweils vereinbarten Übergabeort
ist der Absender verantwortlich.
Eine Sendung muss vom Absender ausreichend
adressiert (Absender/Empfänger) sein. Nicht ausreichend ist die alleinige
Angabe des Postfaches vom Adressaten. Der Absender haftet dafür, dass die Sendungen
ordnungsgemäß verschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet
sind. Des Weiteren ist für Sendungen eine derart geeignete Verpackung zu
wählen, dass der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch
NordBrief gewährleistet werden kann. Auf den Wert des Inhalts der Sendung darf
die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. NordBrief ist berechtigt, die Beförderung
von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung
gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt bzw. durch deren Inhalt oder äußere
Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
4. Pflichten von NordBrief
Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes (Lagerung, Nachsendung, etc.) zwischen
NordBrief und Empfänger vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende
Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten
Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete
und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann
auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder an eine Person,
die NordBrief gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung berechtigt ist,
erfolgen.
Ist die Ablieferung der Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich,
kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Das sind Angehörige des
Empfängers, seines Ehegatten oder andere in den Räumen des Empfängers anwesende
Personen, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen
Wohnung, sowie andere Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, von denen
den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung
berechtigt sind. Ist eine Ablieferung nach den vorhergehenden Absätzen 1
und 2 oder anderen von NordBrief nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich, so
unternimmt NordBrief am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch.
Ein dritter Zustellversuch wird ebenfalls unternommen, doch ist er für den
Absender kostenpflichtig in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung.
Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann,
wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 1 und 2 angetroffen
werden konnten oder die Annahme verweigert wurde. Als Annahmeverweigerung
gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung.
Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückbefördert.
Ist die Zurückbeförderung unzustellbarer Sendungen mangels ausreichender
Absenderangaben und sonstiger Recherche unmöglich, ist NordBrief nach Ablauf
von sechs Wochen zur Vernichtung der Sendung berechtigt.
NordBrief ist berechtigt, alle von ihr zuzustellenden Sendungen, die in den
Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangten, dort wieder entgegenzunehmen.
NordBrief ist weiterhin berechtigt, Sendungen im ausgewiesenen NordBrief-
Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden.
5. Entgelt
Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit
des Absenders gegenüber NordBrief ist die jeweils aktuell gültige Preisliste maßgeblich.
Für Sendungen, die mit der Deutschen Post AG versendet werden müssen,
kommen die zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Tarife der Deutschen Post AG
zum Tragen. Die dem Absender entstehende Verbindlichkeit ist unverzüglich nach
Erhalt der Sammelrechnung ohne Abzug zu begleichen.
6. Haftung
Reklamationen über Mängel in der Zustellung hat der Absender innerhalb von zwei
Tagen, nachdem er vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangte, schriftlich
gegenüber NordBrief geltend zu machen. Reklamationen, die jedoch später als
eine Woche nach Zustellende eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Alle Ansprüche des Absenders auf Ersatz unmittelbaren Schadens - einschließlich
Begleit- und Folgeschadens - gegen NordBrief, die leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der NordBrief - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet NordBrief der Höhe nach
begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflicht
bezeichnet dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
NordBrief haftet bei Überschreitung der vereinbarten
Zustellzeiten und sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis zur Höhe
des einfachen Betrages der Beförderungsgebühr. Zusätzlich zahlt NordBrief dem
Absender eine Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung.
Weitere Schadensersatzansprüche des Absenders gegenüber NordBrief sind
ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Absenders
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind ferner Schäden, die auf schwerwiegendes
Organisationsverschulden von NordBrief zurück zu führen sind, sowie für
Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
Die Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden, die aufgrund höherer Gewalt verursacht
wurden.
Die Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden an Sendungen, die nicht der in
der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Produkt- und Leistungsbeschreibung
entsprechen, oder Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes,
etwa durch Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit, entstehen.
7. Abweichende Regelungen
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) abweichen, bedürfen der Schriftform.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so haben die übrigen
weiterhin Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen dem Absender und
NordBrief. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung
ersetzt und der Vertrag soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Sinn und gemäß
dem Willen der Vertragsparteien durchgeführt werden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Flensburg.
Flensburg, im März 2008
|
|
|