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Infosendungen

    Voraussetzung für die Einordnung als Infosendung ist, dass
  • es sich um mind. 51 inhalts-, formats- und gewichtsgleiche Briefe handelt
  • diese getrennt von der Tagespost übergeben werden
  • die Infosendungen angemeldet wurden (per Fax auf Formular).

Ihr Vorteil
  • € 0,09 unter dem entsprechenden Netto-Preis der jeweils gültigen Preisliste
  • Sie brauchen die Infosendungen nicht als solche zu kennzeichnen – das übernehmen wir für Sie!

Leistungsumfang
  • Die Zustellgesellschaft stellt für ihre Kunden in ihrem Zustellgebiet zustellbare Infosendungen innerhalb von 3 – 5 Tagen zu (Zustellung Mo. – Fr. außer feiertags).
  • Abweichend von den Regelungen bei der Standardzustellung (keine Infosendungen) erfolgt keine Adressrecherche und auch kein zweiter Zustellversuch.
  • Infosendungen an Empfänger außerhalb unserer Zustellgebiete, an Postfachadressen oder an für uns nicht zustellbare Empfängeranschriften übergeben wir zur Zustellung an die Deutsche Post AG (DPAG) zu deren Standardbriefkonditionen – nicht zu DPAG-Infobrief/-postkonditionen.


Infosendungen, die nicht als solche angemeldet sind, werden ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber zu den normalen Tarifen bearbeitet und berechnet.

Download:

Anmeldung Infosendungen


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Zweite Post
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