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Voraussetzung für die Einordnung als Infosendung ist, dass
- es sich um mind. 51 inhalts-, formats- und gewichtsgleiche Briefe handelt
- diese getrennt von der Tagespost übergeben werden
- die Infosendungen angemeldet wurden (per Fax auf Formular).
Ihr Vorteil
- € 0,09 unter dem entsprechenden Netto-Preis der jeweils gültigen Preisliste
- Sie brauchen die Infosendungen nicht als solche zu kennzeichnen – das übernehmen wir für Sie!
Leistungsumfang
- Die Zustellgesellschaft stellt für ihre Kunden in ihrem Zustellgebiet zustellbare Infosendungen innerhalb von 3 – 5 Tagen zu (Zustellung Mo. – Fr. außer feiertags).
- Abweichend von den Regelungen bei der Standardzustellung (keine Infosendungen) erfolgt keine Adressrecherche und auch kein zweiter Zustellversuch.
- Infosendungen an Empfänger außerhalb unserer Zustellgebiete, an Postfachadressen oder an für uns nicht zustellbare Empfängeranschriften übergeben wir zur Zustellung an die Deutsche Post AG (DPAG) zu deren Standardbriefkonditionen – nicht zu DPAG-Infobrief/-postkonditionen.
Infosendungen, die nicht als solche angemeldet sind, werden ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber zu den normalen Tarifen bearbeitet und berechnet.
Download:
Anmeldung Infosendungen
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